Im Falle einer kurz- oder auch längerfristigen Erkrankung oder dienstlichen Verpflichtung einer Lehrkraft wird durch die Schulleitung ein Vertretungsplan erstellt. Dieser Plan verhindert den Ausfall von Unterricht und führt die Arbeit der erkrankten oder verhinderten Lehrkraft weiter. Der Vertretungsplan wird so angelegt, dass die betroffene Klasse zumindest zeitweise Unterricht im Klassenverband erhält. Im Falle einer längerfristigen Erkrankung erfolgt eine schriftliche Elterninformation.