Die Hausaufgaben dienen der Einübung und Festigung der im Unterricht behandelten Inhalte und sollten daher von den Kindern eigenverantwortlich und selbstständig durchgeführt werden. Im 1. und 2. Schuljahr liegt die vorgegebene häusliche Arbeitszeit bei maximal 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr bei maximal 45 Minuten.

Da die Hausaufgaben einen wichtigen Bestandteil des Lernprozesses bilden, wird deren regelmäßige Erledigung von den Lehrkräften überprüft. Aufgabe der Eltern ist es, zu Hause auf Vollständigkeit, Sorgfalt und Richtigkeit zu achten.